Das Kleingedruckte

Das Kleingedruckte ist meist uninteressant und langweilig. Dennoch stehen hier oft die wichtigen Informationen, die man dann verpasst. Lasst uns daher schnell einen Blick darauf werfen, damit wir alle im gleichen Boot sitzen.

 

* Bring- und Abholzeiten: Die Öffnungszeiten sind täglich zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr. In dieser Zeit bringt Ihr Eure Kinder nach den vertraglich vereinbarten Zeiten. Randzeiten sind dabei ebenfalls vorher zu vereinbaren.

* Auch die beste Tagespflegeperson muss mal Urlaub machen. Wir  lassen Euch nicht im Regen stehen, sondern geben bereits zum Ende eines Jahres die Urlaubszeiten bekannt. In dieser Zeit findet keine Betreuung statt und der Ankerplatz bleibt geschlossen.

* Laut § 22 (2) des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) haben Tagespflegepersonen den Auftrag die Kinder zu Erziehen, zu Bilden und zu Betreuen. Die Erziehung und die Bildung stehen dabei im Fokus, weshalb auch uns sehr wichtig ist, auf die induviduellen Bedürfnisse und Entwicklungsstände der Kinder einzugehen. Altersgerechtes Spiel- und Lernmaterial stehen zur Verfügung. Auf die sprachlichen und motorischen Fähigkeiten gehen wir dabei ein und unterstützen die Kinder.

* „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Artikel 1 des Grundgesetzes).
Die Würde der Kinder gilt es dabei umso mehr zu schützen, da sie dies noch nicht selber in die Hand nehmen können. Für uns und die Tagespflege bedeutet dies, dass Bilder nur nach expliziter Einwilligung der Eltern geschossen werden, die Kinder stets respektvoll behandelt werden und wir dafür Sorgen, dass sie sich in einem sicheren Umfeld bewegen. Uns liegt dieses Thema besonders am Herzen, weshalb sich Martina zusätzlich zu der vorgeschriebenen Qualifikation, weitergebildet hat. Bei Interesse gebe ich Euch gerne einen Einblick in das Thema „Kindeswohlgefährdung“. An dieser Stelle sei erwähnt, dass wir als Tagespflegeperson dazu verpflichtet sind, auf das Kindeswohl genau zu achten. Sollten Auffälligkeiten in der Familie vorliegen und auch ein persönliches Gespräch keine Aufklärung bringen, müssen wir nach § 8 (a) des Jugendschutzgesetzes das Jugendamt informieren.

* „Steter Tropfen höhlt den Stein“ heißt es in einem deutschen Sprichwort. Für qualifizierte Tagespflegepersonen bedeutet dies eine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Weiterbildungen im Jahr. Gerne berichten wir in der Rubrik „Fang frisch“ über unsere Erfahrungen in den jeweiligen Seminaren.

* Keime, Viren und Bazillen lassen sich nicht vermeiden. Dennoch geben wir den Kindern ein gesundes Sauberkeitsgefühl mit auf den Weg. Dazu zählt Händewaschen, Reinigen von Oberflächen und auch im Matsch wühlen. Euer Kind wird nicht immer blitzeblank nach Hause kommen, denn wir wollen zusammen etwas erleben und die Welt entdecken. Matschhosen, Gummistiefel und Co. sind daher stets willkommen.

* „Was im Ankerplatz passiert, bleibt auch im Ankerplatz!“
Als Tagespflegepersonen erleben wir täglich die wildesten Dinge mit den Kleinen und erfahren auch oft Geschichten der Eltern, die unter die Haut gehen. Dies bleibt selbstverständlich zwischen uns und wird nicht an andere Eltern herangetragen. Gleichermaßen erwarten wir diese Loyalität auch von den Eltern gegenüber Anderen.

* „Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen“ …. jain. In Deutschland haben Eure Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dritten Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege (§ 24 (2) SGB VIII). Auf Basis Eures Arbeitsvertrages errechnet das Jugendamt den Umfang der Betreuungsstunden. Diese werden bezuschusst und Euch wird eine Tagespflegeperson empfohlen. Achtung, dies bedeutet NICHT das Ihr das Angebot annehmen müsst oder der errechnete Betreuungsstundenumfang nicht erweitert werden kann. Beides kann von Euch selber bestimmt werden und der zusätzlich gewünschte Umfang mit der Tagespflegeperson vereinbart werden. Die zusätzlichen Stunden werden zwar nicht vom Jugendamt bezuschusst, können aber natürlich privat gebucht werden.